23.01.2024

Briefe



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ID: 23434
Geschrieben am: Freitag 18.02.1842
 

An den Wohllöblichen Ausschuß der Communal-Garde zu Leipzig.

Nachdem der Wohllöbliche Ausschuß über mein Gesuch um Befreiung vom Communalgardendienst abschläglich entschieden hat, ersuche ich um eine nochmalige geneigte Prüfung desselben. Indem ich wiederum das über meinen Gesundheitszustand berichtende ärztliche Zeugnis beilege, erlaube ich mir, dem Wohllöblichen Ausschuß noch zur Betrachtung vorzulegen, daß, abgesehen von meiner gesundheitlichen Unfähigkeit zum Waffendienste, <>letzterer mir als Pianisten in der Ausübung meiner Kunst völlig hinderlich seyn würde, auch daß ich von Michaëlis oder Weihnachten dieses Jahres an meinen Aufenthalt auf Jahre in einer der großen Städte des Auslandes nehmen werde. Ich wiederhole daher das Gesuch:
Der Wohllöbliche Ausschuß möge mich vom Communalgardendienste frei sprechen. In dem Falle einer abermaligen abfälligen Entscheidung ergreife ich Recurs an das Hohe General-Commando der Sächsischen Communalgarden, und bitte ergebenst, daß an Hochdasselbe von dem Wohllöblichen Leipziger Communalgarden-Ausschuß hierüber Bericht erstattet werde. Schließlich bemerke ich schuldiger Maasen, daß mich eine Kunstreise von heute an auf einige Monate von Leipzig entfernt.
Mit vollkommener Hochachtung unterzeichne ich
Leipzig, d. 18 Febr. 1842.
Dr. Robert Schumann.

[Beilage]
Herr Dr. Robert Schumann, 30. Jahre alt, apoplectischer
Constitution, kann den Zeigefinger der rechten Hand nur unvollkommen, den Mittelfinger derselben Hand aber zum Fassen und Festhalten eines Gegenstandes gar nicht gebrauchen, weil Dieselben seit mehr als 10 Jahren in einem lähmungsartigen Zustande sich befinden. Von seinem Knabenalter an ist Herr Dr. Schumann in bedeutendem Grade kurzsichtig; der Gebrauch einer Brille aber ist nach mehrmaligen Versuchen als das Augenleiden verschlimmernd bei ihm für unräthlich befunden worden. Seit Ostern 1841 leidet H. Dr. Schumann häufig an Schwindel, welcher, als durch Blut-Congestion nach dem Gehirn und dem Herzen so wie den großen Gefäßen bedingt, jedes Mal durch starkes Gehen oder sonstige Körperanstrengung sowohl hervorgerufen, als – wenn er schon vorhanden – bedeutend gesteigert wird. Wenn nun
1.) die Kurzsichtigkeit an sich schon dem Waffendienste fast ganz hinderlich ist;
2.) der Lähmungszustand der genannten Finger die Führung des Ober- und Unter-Gewehres unmöglich machen;
3.) der Schwindel und die Congestionen bei dem zur Apoplexie prädisponirten in Frage stehenden Kranken durch Anstrengungen, wie sie der Waffendienst erheischt, leicht so gesteigert werden können, daß dadurch ein Schlagfluß bedingt werden könnte;
so ergiebt sich: daß Herr Dr. Rob. Schumann, a) durch die beiden ersten Gesundheitsmängel zum Communalgardendienst unfähig ist, b) daß er bei dem sub 3 aufgeführten Leiden denselben nicht ohne Gefahr für Gesundheit und Leben verrichten würde. Durch vieljährige Bekanntschaft mit H. Dr. Schumann als sein Arzt und durch genaue Untersuchung in den Stand gesetzt bescheinige ich Vorstehendes als der Wahrheit gemäs.
Dr. Moritz Emil Reuter
pract. Arzt.

Leipzig den 18 Februar 1842.

  Absender: Schumann, Robert (1455)
  Absendeort: Leipzig
  Empfänger: (3148)
  Empfänger-Institution: Kommunalgarden-Ausschuss
  Empfangsort: Leipzig
  Schumann-Briefedition: Serie: II / Band: 19
Briefwechsel Robert und Clara Schumanns mit Korrespondenten in Leipzig 1828 bis 1878 / Editionsleitung: Thomas Synofzik und Michael Heinemann / Herausgeber: Annegret Rosenmüller und Ekaterina Smyka / Köln: Verlag Dohr / Erschienen: 2018
ISBN: 978-3-86846-029-2
611-613

  Standort/Quelle:*) D-LEsa, s: Kommunalgarde Leipzig Nr. 535, fol. 8
 
*) Die Auflösung der Kürzel für Bibliotheken und
Archive finden Sie hier: Online Directory of RISM Library Sigla
 
 



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