In den Zelten. D. 8ten März 74.
Lieber, verehrter Freund,
würden Sie mir einen Gefallen thun können, der Ihnen freilich einige Mühe verursachen wird? es handelt sich nämlich darum, daß ich in Angelegenheit der Erhebung von Tantiemen [in Frankreich] bei Aufführung von Werken meines Mannes eine gerichtliche Bevollmächtigung erhalte, Dieselben anzunehmen u. für meine Kinder zu quittiren. Mit den andern Kindern ist die Sache geregelt, es handelt sich nur um Ludwig und bedürfte wohl dazu, da er Sachse ist, und auch in einer sächsischen Anstalt (Colditz) ist um eine gerichtliche Bevollmächtigung, daß ich als Hauptvormünderin für ihn Dieselben in Empfang nehme u. quittire. – Vielleicht ließe es sich machen, daß ich ein für allemal eine solche Bevollmächtigung hätte, um den furchtbaren Weitläufigkeiten, die z. B. jetzt diese Sache gemacht, bei zukünftigen Fällen zu entgehen. Da Ludwig großjährig, so wird vielleicht ein neuer Vormund für ihn verlangt – kann ich nicht dafür ernannt werden? – Sie kennen gewiß irgend einen Justizrath oder sonstigen in diesen Sachen bewanderten Mann, von dem Sie Näheres erfahren könnten?
Ich sende die bereits erhaltenen Bevollmächtigungen von Düsseldorf hier bei mit, weil daraus am leichtesten die ganze Sachlage zu ersehen ist. Auch lege ich für keinen [sic] nöthigen Fall den Taufschein bei.
Hoffend, daß Sie Alle wohl sind, sende ich Ihnen und den lieben Ihrigen herzlichste Grüße u. bin wie immer Ihre treu ergebene
Clara Schumann.
P. S. Ich kann leider meines Armleidens halber nicht eigenhändig schreiben.
– Sie werden sehr wahrscheinlich Auslagen für mich haben, welche Sie mir später freundlich mittheilen wollen. –
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